Ratgeber
Photovoltaik 2026: EEG und Umsatzsteuer
Aktuelle Rahmenbedingungen verständlich zusammengefasst

Für begünstigte Photovoltaik-Lieferungen und wesentliche Komponenten kann nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % gelten. Die konkreten Voraussetzungen sollten vor Auftrag geprüft werden.
EEG-Einspeisevergütung
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils geltenden Fördersätze. Für neue Gebäudeanlagen bis 10 kW bei Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 liegen die veröffentlichten Sätze bei 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh für Volleinspeisung.
Die jeweils aktuelle Rechtslage und der tatsächliche Inbetriebnahmezeitpunkt sind maßgeblich.